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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für beherbergung

Vorbemerkung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Kieferneck abgeschlossen werden. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Sie werden dem Kunden bei schriftlich getroffenen Vereinbarungen, insbesondere Reservierungen oder Auftragsbestätigungen, gesondert ausgehändigt.

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Gastaufnahmen/Bereitstellung

Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald das Hotelzimmer oder der Tagungsraum reserviert und zugesagt wurde. Falls eine schriftliche Bestätigung durch das Hotel aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, durch Bereitstellung der Räume.

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Sollte der Veranstalter die Reservierung durch eine Drittperson tätigen, so haften beide als Gesamtschuldner.

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

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Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten bestellte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

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Optionen sind für beide Vertragspartner bindend. Der Hotelier behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Option die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten.

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Rücktritte

Rücktritte müssen schriftlich erklärt werden. Es gelten nachstehende Frist- und Entschädigungsregeln:
vor dem 22. Tag vor Anreise   – kostenfreie Stornierung
vom 21. – 15. Tag vor Anreise – 50 % werden verrechnet
vom 14. – 4. Tag vor Anreise   – 70 % werden verrechnet
vom 3. Tag vor Anreise            – 80 % werden verrechnet.
Bei Halbpension werden 70 %, bei Vollpension 60 % des vereinbarten Preises angesetzt.

 

Für Reservierungen von mehr als 15 Personen gelten folgende Abbestellungsfristen:
bis 90 Tage vor Anreise  – volle Abbestellung möglich
bis 45 Tage vor Anreise  – bis 50 % der vereinbarten Übernachtungen
bis 30 Tage vor Anreise  – bis 20 % der vereinbarten Übernachtungen
bis 10 Tage vor Anreise  – bis 10 % der vereinbarten Übernachtungen

Grundsätzlich wird sich der Hotelier bemühen, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben. Der Gast sollte zu seiner eigenen Sicherheit eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.

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Verbindlichkeit von Angeboten

Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und MwSt. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung 120 Tage, so behält sich der Hotelier das Recht auf Preisänderung vor.

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Zahlungen

Sämtliche Leistungen sind sofort bar netto zu bezahlen. Der Hotelier behält sich vor, Scheckzahlungen und Kreditkarten zu akzeptieren. Übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.

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Abreise

Das Zimmer steht dem Hotelgast am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Eine eventuelle spätere Abreisezeit ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Empfang möglich.

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Haftung

Die Vertragspartner des Hotels, bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder seine Gäste verursachte Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt den Hotelier zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgeld gemindert wird.

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Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

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Der Hotelier ist berechtigt, den Vertrag ohne Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen seitens des Gastes zu stornieren
- wenn der Ruf des Hauses gefährdet ist
- wenn zu befürchten ist, dass der Betriebsablauf erheblich gestört wird
- wenn der Gast Zeitungsanzeigen o.a. Werbemaßnahmen veröffentlicht, die einen Bezug zum Hotel aufweisen,
  oder zu Vorstellungsgesprächen oder Verkaufveranstaltungen einladen ohne schriftliche Zustimmung des Hotels.

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Der Hotelier haftet dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (das 100fache des Zimmerpreises, max. € 3.500,– ). Die Haftung des Hoteliers ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast die Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Kostbarkeiten wird gemäß BGB § 702 Abs. 1 nur bis zu einem Betrag von € 800,– gehaftet. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld ist gegen Quittung zu hinterlegen.

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Weckaufträge

Der Hotelier übernimmt Weckaufträge, die im Rahmen der verkehrsüblichen Sorgfalt ausgeführt werden. Schadensersatzansprüche des Gastes im Zusammenhang mit den Weckaufträgen werden jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.

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Fundsachen

Zurückgelassenen Gegenstände werden dem Gast nur auf Anfrage nachgesandt. Der Hotelier verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung für die Dauer von 6 Monaten. Nach diesem Zeitraum werden die Gegenstände, sofern kein ersichtlicher bedeutender Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

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Post- und Warensendungen

Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit der verkehrsüblichen Sorgfalt behandelt. Der Hotelier übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

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Transporte

Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt der Hotelier in bestimmten Fällen die unentgeldliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.

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Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hansestadt Hamburg.

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Wir hoffen, daß Sie für diese Maßnahmen Verständnis aufbringen und danken Ihnen.

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