VORBEMERKUNG
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die
mit dem Hotel Kieferneck abgeschlossen werden. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Sie werden dem Kunden bei schriftlich getroffenen Vereinbarungen, insbesondere Reservierungen oder Auftrags- bestätigungen, gesondert ausgehändigt bzw. auf der Internetseite des Hotel Kieferneck zugänglich gemacht.
GASTAUFNAHMEN/BEREITSTELLUNG
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Hotelzimmer oder der Tagungsraum reserviert und zugesagt wurde. Sollte der Veranstalter die Reservierung durch eine Drittperson tätigen, so haften beide als Gesamtschuldner. Reservierte Zimmer
stehen dem Gast spätestens ab 14.30 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten bestellte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Optionen
sind für beide Vertragspartner bindend. Der Hotelier behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Option die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten.
RÜCKTRITTE
Rücktritte müssen schriftlich erklärt werden. Es gelten nachstehende Frist- und Entschädigungsregeln: vor dem 22. Tag vor Anreise - kostenfreie Stornierung möglich, ab dem 21. Tag vor Anreise behält sich der Hotelier vor, Stornokosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in Rechnung zu stellen. Diese sehen vor, dass für die Anzahl der nicht weitervermieteten Nächte No-show-Gebühren in Höhe des Arrangements abzüglich nicht geleisteter Aufwendung berechnet werden.
Für Reservierungen von mehr als 15 Personen gelten folgende Abbestellungsfristen:
» bis 90 Tage vor Anreise - volle Abbestellung möglich
» bis 45 Tage vor Anreise - bis 50% der vereinbarten Übernachtungen
» bis 30 Tage vor Anreise - bis 20% der vereinbarten Übernachtungen
» bis 10 Tage vor Anreise - bis 10% der vereinbarten Übernachtungen
Grundsätzlich wird der Hotelier sich bemühen, nicht in Anspruch genommene
Zimmer anderweitig zu vergeben. Der Gast sollte zu seiner eigenen Sicherheit
eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen.
VERBINDLICHKEIT VON ANGEBOTEN
Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und MwSt. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung 120 Tage, so behält sich der Hotelier das Recht auf Preisänderung vor.
ZAHLUNGEN
Sämtliche Leistungen sind sofort bar netto zu bezahlen. Der Hotelier behält sich vor, Scheckzahlungen und Kreditkarten zu akzeptieren. Übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.
ABREISE
Das Zimmer steht dem Hotelgast am Abreisetag bis 11.30 Uhr zur Verfügung. Eine eventuelle spätere Abreisezeit ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Empfang möglich.
HAFTUNG
Die Vertragspartner des Hotels, bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder seine Gäste verursachte Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast über- lassenen Räume berechtigt den Hotelier zur fristlosen Kündigung des Vertragsver- hältnisses, ohne das hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
Der Hotelier behält sich vor, bei übermäßigen Verunreinigungen eine Sonder- reinigungs-Gebühr in Rechnung zu stellen. Diese beträgt mindestens 50,00 EURO
und kann bei größerem Reinigungsaufwand erhöht werden. Das Hotel verfügt überwiegend über Nichtraucherzimmer. Die noch vorhandenen Raucherzimmer werden nach und nach zu Nichtraucherzimmern umgestaltet. Nichtraucherzimmer sind entsprechend gekennzeichnet. Für den Fall, dass in diesen Zimmern trotzdem geraucht wird, behalten wir uns vor, Renovierungs- und Ausfallkosten in Rechnung zu stellen. Diese liegen nach unseren bisherigen Erfahrungen bei mindestens 500 €.
Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
Der Hotelier haftet dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (das 100fache des Zimmerpreises, max. 3.500,- Euro). Die Haftung des Hoteliers ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast die Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Kostbarkeiten wird gemäß BGB $ 702 Abs. 1 nur bis zu einem Betrag von 800,- Euro gehaftet. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld ist gegen Quittung zu hinter- legen.
Der Hotelier haftet nicht für Schäden, die durch oder mit dem Gebrauch unentgeltlich zur Verfügung gestellter Gegenstände entstehen. Vor allem die Benutzung der Fahrräder, Dampfsauna, Finnsauna und des Schwimmbades geschehen auf eigene Verantwortung des Gastes. Der Hotelier schließt die Haftung aus.
Vor deren Benutzung hat sich der Gast vom einwandfreien bzw. verkehrstüchtigen Zustand der Gegenstände zu überzeugen. Bei kosmetischen Anwendungen ist der Gast verpflichtet, die Kosmetikerin auf Allergien oder bestehende Unverträglichkeiten gegen die anzuwendenden Substanzen hinzuweisen.
WECKAUFTRÄGE
Der Hotelier übernimmt Weckaufträge, die im Rahmen der verkehrsüblichen Sorgfalt ausgeführt werden. Schadensersatzansprüche des Gastes im Zusammenhang mit den Weckaufträgen werden jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
FUNDSACHEN
Zurückgelassene Gegenstände werden dem Gast nur auf Anfrage nachgesandt. Der Hotelier verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung für die Dauer von 6 Monaten. Nach diesem Zeitraum werden die Gegenstände, sofern kein ersichtlicher bedeutender Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
POST- UND WARENSENDUNGEN
Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit der verkehrsüblichen Sorgfalt behandelt. Der Hotelier übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
TRANSPORTE
Im Rahmen seiner Dienstleistungen übernimmt der Hotelier in bestimmten Fällen die unentgeltliche Beförderung von Personen und Gepäck. Die Haftung für Personen-
und Sachschäden ist auf die gesetzliche Kfz- Haftpflichtversicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen wird eine Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist Bad Bevensen.


